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Fachbeiträge Recht

PostHeaderIcon Wichtige Gewerbeversicherungen im Einzelhandel

Unternehmer müssen vorsorgen – eine Erkenntnis, die inzwischen fast genauso alt ist wie das Unternehmertum selbst. Schließlich ist der Unternehmer auch nur ein Mensch. Und damit auch entsprechenden Risiken für Gesundheit usw. ausgesetzt. Die Verantwortung – gerade im Einzelhandel – geht aber noch weiter. Denn auch das Unternehmen, ob nun als Einzelunternehmen, GmbH o. Ä. geführt, muss gegen Gefahren abgesichert werden. Dabei verdient insbesondere der Bereich der Haftungsrisiken besondere Aufmerksamkeit. Denn Personen- oder Sachschäden, welche durch die betriebliche Tätigkeit entstehen, können teuer werden. Welche Versicherungen kommen hier im Einzelnen aber genau infrage?

 

PostHeaderIcon Quo vadis – Trennung von Gesellschaftern

Die gemeinsame Gründung oder Ererbung von Unternehmen ist wenigstens ebenso bedeutend wie das Eingehen einer Ehe – wenigstens zwei Menschen verbinden ihre Geschicke und ihr Wohl und Wehe über Jahre. Während die Scheidung einer Ehe den Unternehmer häufig an den Rand des Abgrundes bringt, treibt ihn das Ausscheiden seines Mitgesellschafters darüber hinaus. Bis das der Tod uns scheide, bedeutet zunächst den Tod des Unternehmens und damit auch den Existenzverlust seiner Gesellschafter.
 

PostHeaderIcon Im Internethandel mehr Rechte für Käufer und für Verkäufer! Und ihre Durchsetzung ?

Der Internethandel macht den Europäischen Markt alltäglich, die damit verbundenen Rechtsfragen waren es lange noch nicht: Von der jüngsten Reform des Rechts gegen den sog. Unlauteren Wettbewerb sollen Verbraucher und Unternehmer profitieren...

 

PostHeaderIcon Neues Werberecht gültig ab 30.12.2008

Die mit Datum vom 29.12.2008 im Bundesgesetzblatt verkündete Reform des Wettbewerbsrechts (UWG) ist am 30.12.2008 in Kraft getreten. Die durch die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) notwendige Reform bringt zum Teil erhebliche Verschärfungen des Werberechts.
 

PostHeaderIcon Aktuelles im praktischen Arbeitsrecht

Zur arbeitsvertraglichen Flexibilisierung der Arbeitszeit liegt eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 7.12.2005 vor. Danach können die Arbeitsvertragsparteien wirksam vereinbaren, dass über die vertragliche Mindestarbeitszeit hinaus Arbeit auf Abruf in einem gewissen Umfang geleistet werden muss. Zulässig ist eine zusätzliche Arbeit auf Abruf von 25 Prozent der wöchentlichen Mindestarbeitszeit. Ebenso ist eine Vereinbarung über die Kürzung je nach Arbeitsanfall um 20 Prozent möglich.